für den Verein SV Bubenreuth
Stand: 12.06.2020
Organisatorisches
o Durch Vereinsmailings, Schulungen, Vereinsaushänge sowie durch Veröffentlichung auf der Website und in den sozialen Medien ist sichergestellt, dass alle Mitglieder ausreichend informiert sind.
o Mit Beginn der Wiederaufnahme des Sportbetriebs wurde Personal (hauptamtliches Personal, Trainer, Übungsleiter) über die entsprechenden Regelungen und Konzepte informiert und geschult.
o Die Einhaltung der Regelungen wird regelmäßig überprüft. Bei Nicht-Beachtung erfolgt ein Platzverweis.
Generelle Sicherheits- und Hygieneregeln
o Wir weisen unsere Mitglieder auf den Mindestabstand von 1,5 Metern zwischen Personen im In- und Outdoorbereich hin.
o Jeglicher Körperkontakt (z. B. Begrüßung, Verabschiedung, etc.) ist untersagt.
o Mitglieder, die Krankheitssymptome aufweisen, wird das Betreten der Sportanlage und die Teilnahme am Training untersagt.
o Mitglieder werden regelmäßig darauf hingewiesen, ausreichend Hände zu waschen und die-se auch regelmäßig zu desinfizieren. Für ausreichende Waschgelegenheiten, Flüssigseife, Desinfektionsmittel und Einmalhandtücher ist gesorgt.
o Vor und nach dem Training (z. B. Eingangsbereiche, WC-Anlagen, Abholung und Rückgabe von Sportgeräten etc.) gilt eine Maskenpflicht – sowohl im Indoor- als auch im Outdoor-Bereich.
o Durch die Benutzung von Handtüchern und Handschuhen wird der direkte Kontakt mit Sportgeräten vermieden. Nach Benutzung von Sportgeräten werden diese durch den Sportler selbst gereinigt und desinfiziert.
o In unseren sanitären Einrichtungen stehen ausreichend Seife und Einmalhandtücher zur Ver-fügung. Nach Nutzung der Sanitäranlage ist diese direkt vom Nutzer zu desinfizieren. Außer-dem werden die sanitären Einrichtungen mind. einmal täglich gereinigt.
o Sportgeräte werden von den Sportlern selbstständig gereinigt und desinfiziert. Hoch fre-quentierte Kontaktflächen (z. B. Türgriffe) werden des Öfteren desinfiziert – hierbei ist gere-gelt, wer die Reinigung übernimmt.
o Unsere Trainingsgruppen bestehen immer aus einem festen Teilnehmerkreis. Die Teilnehmer-zahl und die Teilnehmerdaten werden dokumentiert. Auch der Trainer/Übungsleiter hat stets ei-ne feste Trainingsgruppe.
o Unsere Trainingsgruppen beschränken sich auf eine Größe mit max. 20 Personen.
o Es befindet sich nur eine Trainingsgruppe auf dem Trainingsgelände. Die Trainingszeiten sind in einem Plan festgehalten und jedem Trainer/Betreuer bekannt.
o Der Ball-/Geräteraum wird nur einzeln von einem Trainer/Betreuer zur Ball-/Geräteentnahme und -rückgabe betreten.
o Unsere Mitglieder wurden darauf hingewiesen, auf Fahrgemeinschaften weiterhin zu verzich-ten. Die Anreise erfolgt bereits in Sportkleidung.
o Während der Trainings- und Sporteinheiten sind Zuschauer untersagt.
o Verpflegung sowie Getränke werden von den Mitgliedern selbst mitgebracht und auch selbstständig entsorgt.
Maßnahmen vor Betreten der Sportanlage
o Mitgliedern, die Krankheitssymptome aufweisen, wird das Betreten der Sportanlage und die Teilnahme am Training untersagt.
o Vor Betreten der Sportanlage werden die Mitglieder bereits auf die Einhaltung des Mindest-abstands von 1,5 Metern hingewiesen.
o Eine Nichteinhaltung des Mindestabstands von 1,5 Metern ist nur den Personen gestattet, die generell nicht den allgemeinen Kontaktbeschränkungen unterzuordnen sind (z. B. Ehepaare).
o Bei Betreten der Sportanlage gilt eine Maskenpflicht auf dem gesamten Sportgelände.
Zusätzliche Maßnahmen im Outdoorsport
o Sämtliche Trainingsteilnehmer werden in einer vorgegebenen Liste dokumentiert, um im Falle einer Infektion eine Kontaktpersonenermittlung sicherstellen zu können. Aus diesem Grund werden die Trainingsgruppen auch immer gleich gehalten.
o Die Ausübung des Sports erfolgt grundsätzlich kontaktlos und unter Einhaltung des Mindest-abstands von 1,5 Metern.
o Sämtliche Duschen und Umkleiden sind geschlossen. Lediglich Sanitäranlagen (z. B. WC) stehen ausreichend zur Verfügung.
o Zur Verletzungsprophylaxe wurde die Intensität der Sporteinheit an die Gegebenheiten (länge-re Trainingspause der Teilnehmenden) angepasst.
o Nach Abschluss der Trainingseinheit erfolgt die unmittelbare Abreise der Mitglieder.
Bubenreuth, 12.06.2020 gez. Peter Fehrer
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Ort Datum Abteilungsleiter Fußball SV Bubenreuth
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